Paria in der Schweiz

Kennen Sie die Geschichte von Solomon Berihu? Er wurde auf TeleBärn am 13. November 2018 porträtiert. Er ist ein im Kanton Bern bestens integrierter Eritreer (sozialhilfeunabhängig, fliessend Deutsch sprechend, Steuerzahler), der vom Bundesverwaltungsgericht St. Gallen eine Wegweisung erhalten hat. Er ist verpflichtet, nach Eritrea zurückzukehren, obwohl ihm dort der Einzug in den Nationaldienst oder Gefängnis droht. Bleibt er in der Schweiz, erwartet ihn ein Leben in der «Langzeitnothilfe»: 8 Franken Nothilfegeld pro Tag für Essen, Kleidung, Kommunikation und Mobilität. Ein Bett in einer Nothilfeunterkunft. Ausserdem darf er nicht mehr arbeiten und sich nicht weiterbilden. Er führt fortan ein Leben in der «geduldeten» Illegalität. Er gehört zu vielen Hunderten eritreischer Asylsuchenden, die in der Schweiz das gleiche Schicksal teilen.

Berührt Sie die Situation dieser Weggewiesenen? Wenn nicht, zählen Sie in der Schweiz zu einer gesellschaftlichen Mehrheitsgruppe: «Diese jungen, herausgeputzten Eritreer, die an den Bahnhöfen herumhängen und Bier trinken, gehören nicht hierher. Sie sollen zurückkehren und ihrem Land dienen.» Auch bürgerliche Politikerinnen und Politiker betonen bei jeder Gelegenheit, dass eritreische Asylsuchende in der Schweiz nichts verloren hätten: «Wenn das Bundesverwaltungsgericht eine Wegweisung entschieden hat, ist das unanfechtbar und verbindlich.»

Das Bundesverwaltungsgericht hatte, wie es selber einräumte, in seinem Grundsatzurteil vom 10.7.2018 zum Nationaldienst in Eritrea nur wenig gesicherte Informationen zur Verfügung. Obwohl es den Nationaldienst als Zwangsarbeit anerkennt «Die Bedingungen im eritreischen Nationaldienst sind folglich als Zwangsarbeit im Sinne von Art. 4 Abs. 2 EMRK zu qualifizieren …»,  fällt es den Entscheid, dass eine Wegweisung zumutbar sei. Es gesteht ein, dass im Nationaldienst «Misshandlungen, Folter und sexuelle Übergriffe» weitverbreitet sind, relativiert aber, dass sie nicht «flächendeckend» vorkämen.

Regimekritische eritreische Asylsuchende kehren im Moment nicht freiwillig nach Eritrea zurück. In den letzten beiden Jahren waren es bloss ganz wenige, die das wagten (gemäss Statistik des Staatssekretariats für Migration, SEM). Zu gross ist das Risiko. In Eritrea gibt es noch keine nennenswerten Verbesserungen der menschenrechtlichen Situation, z.B. ein Minimum an Rechtssicherheit. Die repressive Situation ist geblieben, auch nach dem Friedenschluss mit Äthiopien. Der Diktator Isayas Afewerki wird sich hüten, die Zügel zu lockern. Er lebt – wie alle Diktatoren – in einem permanenten Überlebenskampf. Durch die jahrelange Unterdrückung stauen sich Wut und Rachegelüste. Eine Lockerung der Repression oder eine Öffnung bedeuteten das Ende der Diktatur (vgl. David Signer, NZZ-Afrikakorrespondent, 14.7.2018, und Afrikakorrespondent Bern Dörries, Bund-Zeitung, 19.11.2018).

Das Nothilfe-Regime, das in der Schweiz seit Juni 2012 gilt, hätte dazu dienen sollen, Druck aufzubauen, um eine freiwillige Rückkehr zu erzwingen. Wer diesem Druck ausweicht, landet in der «Langzeitnothilfe». Es sind Menschen, die in unserem Land zu Parias geworden sind, unterprivilegiert und von der Gesellschaft ausgestossen verelenden sie in Nothilfezentren. Im Kanton Zürich hat sich ein Bündnis «Unterkünfte ohne Not» gebildet mit einem dringenden Aufruf an die Verantwortlichen. Helfen Sie mit, dieser humanitären Schande ein Ende zu setzen!

https://unterkuenfte-ohne-not.ch/?fbclid=IwAR1QodrYtTMP6PJXHTT6mIOhJZXubmsV3wiZV_6TJY4AGDtSsbDaVzZP2i0

Die Meinung des Autors in diesem Beitrag entspricht nicht in jedem Fall der Meinung der Landeskirche.

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2 Kommentare
  • Helena Durtschi Sager
    Gepostet um 11:23 Uhr, 18. Dezember

    …obwohl ich schon ähnliche Geschichten gelesen habe, bin ich immer wieder eines: sprachlos und erschüttert!
    danke für diesen wichtigen Beitrag! Helena Durtschi Sager

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  • Esther Gisler Fischer
    Gepostet um 14:42 Uhr, 19. Dezember

    Gnade vor Recht sollte doch da spielen, wie ich meine: Herzlichen Dank Daniel Winkler für Ihr Portrait und die Schilderung der Misstände (gewollt!) in unserem Asylwesen!

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