Versicherungsspione
Am 16. März hat der Nationalrat einem neuen Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zugestimmt. Dieses Gesetz ist die Antwort darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober 2016 festgehalten hat, dass keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observation durch Unfallversicherungen bestehe. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 14. Juli 2017 festgehalten, dass dies auch für die Invalidenversicherung gelte.
Missbrauch ist böse
Fortan sollen Versicherte (IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte) bei Verdacht auf Missbrauch mittels Ton- und Bildaufnahmen observiert werden dürfen. Dafür braucht es keine richterliche Genehmigung, sondern lediglich die Zustimmung eines Direktionsmitglieds. Will ein Versicherer überdies auch den Standort einer observierten Person mittels GPS-Tracker verfolgen, braucht es eine richterliche Anordnung.
Freilich ist niemand für Sozialmissbrauch. Missbrauch ist immer böse. Weniger Missbrauch ist immer besser. Fast immer. Aber wenn Versicherer nach eigenem Gutdünken Personen im öffentlichen und im einsehbaren Raum (Balkon, Garten, Fenster) observieren lassen können, dann ist das ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte: Es wird der Schutz der Privatsphäre geopfert. Eine solche Beschränkung wäre nur zulässig, wenn kummulativ nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern ebenfalls ein öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit vorlägen.
Im Nachrichtendienstgesetz, das im September 2017 nach einer Referendumsabstimmung in Kraft getreten ist, sind solche Fälle eingeschränkter Freiheitsrechte durch Überwachungsmassnahmen vorgesehen. Allerdings nur um Bedrohungen wie Terrorismus, Spionage, Zerstörung kritischer Infrastrukturen, gewalttätigen Extremismus oder die Weiterverbreitung nuklearer, biologischer oder chemischer Waffen abzuwenden. Noch in diesen Bedrohungslagen muss der Nachrichtendienst die Beschaffungsmassnahmen durch einen Bundesverwaltungsrichter und den den Sicherheits-Ausschuss des Bundesrates genehmigen lassen. Insgesamt wird der Nachrichtendienst durch vier von ihm unabhängige Gremien überwacht. All diese Massnahmen wurden ergriffen, um die Verhältnismässigkeit zu garantieren und die nachrichtendienstliche Tätigkeit am öffentlichen Interesse auszurichten.
Wo liegt unsere moralische Quote?
Die Befürworter*innen des ATSG argumentieren, dass die Verhältnismässigkeit sehr wohl gewahrt sei, weil ja die Einschnitte in die Freiheitsrechte der Versicherten kleiner sind, als in jene der Terror- und Spionageverdächtigen. Aber das ist Unsinn. Denn erstens müssen wir davon ausgehen, dass ein ungleich grösseres gesellschaftliches Interesse besteht, Terroranschläge, Waffenhandel und Spionage zu verhindern und kritische Infrastruktur zu schützen, als sich gegen Sozialmissbrauch abzusichern. Und zweitens können den Bürger*innen eines liberalen Rechtsstaates die juristischen und parlamentarischen Bewilligungs- und Kontrollinstanzen nicht egal sein. Im Gegenteil: Sie schützen den Staat vor sich selbst. Wenn aber die Überwachung von Bürger*innen die Sozialleistungen beziehen nicht in den Händen des demokratisch-liberalen Rechtsstaates liegt, sondern von Direktionsmitgliedern marktwirtschaftlich operierender Versicherungen angeordnet und an Privatdedektive delegiert werden kann, entsteht eine privat organisierte Überwachung im Staat, welche sich staatlicher Kontrollen weitestgehend entzieht und trotzdem Freiheitsrechte nach Gutdünken beschneiden kann.
2016 konnten 270 von der IV in Auftrag gegebene Ermittlungen nach Observation beendet werden. in 90 Fällen konnte kein Betrug nachgewiesen werden. 90 rechtsschaffene Bürger*innen wurden 2016 also zu Unrecht verdächtigt und observiert. In 180 Fällen konnte ein Missbrauch nachgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass nach Inkrafttreten des ATSG mehr Personen observiert werden. Und man muss damit rechnen, dass in der Schweiz dann auch mehr als 90 Leistungsbezüger*innen ungerechterweise verdächtigt werden. Wo liegt unsere moralische Quote? Wieviele Menschen wollen wir zu Unrecht bespitzeln lassen um wieviele Betrüger*innen zu erwischen? 2:1? 1:1? 1:3?
Eine starke Schweiz
Die IV hat grosse Finanzierungsprobleme. Trotz Schuldenrückgang steht sie immer noch mit gut 12 Mia. in der Kreide. Und an den Prämienanstiegen der Krankenversicherung kann jede*r ablesen, dass es auch dort eng wird. Das ist eine gute Grundlage, um Stimmung gegen die Schmarotzer*innen zu machen. Interessant ist aber, dass es keine Zahlen gibt, die messen, wie schwer der Sozialmissbrauch wirklich wiegt. Gäbe es diese Zahlen, könnte man darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, gegen die Betrüger polizeilich – im Rahmen eines Rechtsstaates! – zu ermitteln. So scheint es aber, dass wir drauf und dran sind, unsere Systemprobleme auf einzelne Kriminelle zu projizieren und dabei in Kauf zu nehmen, dass viele, die den Sozialstaat wirklich nötig haben, von diesem bis in ihre Grundrechte verletzt werden. Wenn sich die Stärke unseres Volkes wirklich am Wohl der Schwachen misst – so wie die Präambel der Bundesverfassung das voraussetzt – können falsch Verdächtigte nicht gegen Betrüger*innen aufgerechnet und schon gar nicht von Privatdedektiven verfolgt werden. Eine starke Schweiz hätte mehr Angst davor, dass jemand die benötigten Lesitungen nicht erhält, als davor, dass jemand zu Unrecht Leistungen bezieht. Sie würde die parastaatliche Überwachungspolizei mehr fürchten, als die Betrüger*innen und die Freiheitsrechte höher achten.
Selig seid ihr Armen, denn das Reich Gottes ist euer. Und das ist grösser – in jeder Hinsicht – als die Schweiz.
Zur Unterschriftensammlung für das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten: Die Meinung des Autors in diesem Beitrag entspricht nicht in jedem Fall der Meinung der Landeskirche. Blog abonnieren Alle Beiträge ansehen
https://wecollect.ch/de/campaign/ueberwachung/
Samuel Burger
Gepostet um 09:31 Uhr, 05. AprilIch finde Ihren Schluss etwas vorschnell. Es handelt sich da um ein Dilemma, das zu diskutieren sich lohnt. Man könnte auch sagen: Nicht die Versicherungen sind die Bösen, sondern die Betrüger, welche die Versicherungen zu Überwachung zwingen. In einer Familie mit jugendlichen Kindern steht man im gleichen Dilemma: Wie viel Überwachung ist nötig? Wie viel Vertrauen möglich? Das ist immer eine Gratwanderung.
Stephan Jütte
Gepostet um 10:08 Uhr, 05. AprilLieber Herr Burger, herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Mir geht es am Schluss aber gar nicht um die Betrüger*innen, sondern um die ethische Frage, wieviele falsche Verdächtigungen durch private – nicht staatliche – Organisationen unsere Gesellschaft im Verhältnis zu wie vielen Betrugsdelikten in Kauf nehmen will. Dass dabei der volkswirtschaftliche Schaden nicht einmal zu quantifizieren versucht wird, lässt mich vermuten, dass es im Kern nicht um ein Sachproblem (Ressourcenknappheit), sondern um eine gesellschaftliche Ventilfunktion geht.
Lieber Gruss,
Stephan Jütte
Reinhard Rolla
Gepostet um 11:33 Uhr, 05. AprilEs gäbe in meinen Augen eine gangbare Alternative namens „Sozialkontrolle“. Die gleiche „Kontrolle“ alias „Beobachtung von Fehlentwicklungen“ bei Kindern und Jugendlichen, die Schlimmes verhindern könnte, wenn sie rechtzeitig an die zuständigen Institutionen gemeldet würde. Einen Versuch wäre es wert, zumal wenn missbräuchliche Meldungen geahndet werden könnten.
Hannes Witzig
Gepostet um 11:55 Uhr, 05. AprilAm besten das Referendum gleich hier unterschreiben, ausdrucken und abschicken:
https://wecollect.ch/de/campaign/ueberwachung/
Hier geht es vor allem darum, gegen diejenigen, die es sowieso schon eher schwer haben, nochmals einzutreten und sie noch mehr zu Sündenböcken zu machen. Missbrauch lässt sich auch mit anderen Mitteln bekämpfen (Bsp. Case Management und engmaschige Betreuung). Und wenn es darum geht, die Staatsfinanzen zu schonen, könnte man auch Steuerschlupflöcher und Steuerhinterziehung mehr bekämpfen. Oder weshalb sind FDP, SVP etc. z.B. im Kt. ZH immer wieder dagegen, mehr Steuerkommissäre einzustellen?! Es ist zum kotzen.
Stephan Jütte
Gepostet um 13:02 Uhr, 05. AprilJa, gell… und bei den „Steuerausfällen“ rechnet man konservativ mit 5-10 Mia jährlich…(http://www.kienernellen.ch/pdf.php?f=6566cfc1836a24393800b89f205de220.pdf) Nur so zum Vergleich: Um in diese Region zu kommen, müsste 2016 jeder IV-Betrüger im Schnitt eine Million (innerhalb eines Jahres!) ergaunert haben… Aber eben: Den Armen wird noch das das genommen, was sie nicht haben 🙁
michael vogt
Gepostet um 16:07 Uhr, 05. Aprilals ich auf dem berner bundesplatz am reset war, kam, wegen meiner ungewöhnlichen kopfbedeckung, die polizei gleich mit machinengewehr auf mich zu. den auftrag der polizei anerkenne ich voll und ganz. was ich lediglich wünschenswert fände, dass im moment, wo es sich weitgehendst herausgestellt hat, dass hier nicht ein gefährlicher zu gange ist, ein normales gespräch geführt werden könnte. weniger laut, mit weniger kraftvoller stimme. in dieser diskussion https://www.diesseits.ch/ueber-80-der-fluechtlinge-in-der-schweiz-beziehen-sozialhilfe-koennen-zahlen-luegen/#comments habe ich mich als el-bezüger geoutet. subjektiv kann ich sagen, dass es mir kein problem ist, dass ich observiert werden könnte. mit derselben erwartung, dass, wenn ich angesprochen werde, ein normales gespräch möglich ist. ich würde dann auch hoffen, dass die observierenden merken, dass ich im öv bei jeder stationsansage die ohren zuhalte etc, und damit von weiteren observationen oder jedenfalls von inquisitorischer befragung absehen. was mich weniger überzeugt, ist sozialkontrolle und engmaschige betreuung, was beides oben zur sprache kommt. unangenehmer als der gedanke an eventuelle kameres, mikrophone oder ungewöhnliche begleiter ist mir der gedanke, dass mitbewohner*innen, medizinalpersonen, verwandte und andere sich berufen fühlen könnten, meinen fall näher abzuklären. im einzelnen könnte eine diesbezügliche unterhaltung etwas bringen – aber nicht die dauerlegitimationssituation. „missrauch ist immer böse“ – aber wo beginnt er. die überwachung erscheint mir im ganzen fast als das geringste problem. warum ist die medizin zuständig? meine sogenannte behinderung verstehe ich am ehesten als die dunke nacht, die johannes vom kreuz in seinem gleichnamigen buch beschreibt: eine behinderung der wahrnehmung (nacht der sinne) und des denkens (nacht des geistes), beides begleitet von einer psychisch bedingten behinderung der körperlichen kräfte – und zugleich das genaue gegenteil einer behinderung. kein studienabschluss, keine integration in eine andere, zb manuelle, erwerbstätigkeit – und doch, wenn der bus abfahren will, behend unterwegs. muss auch bei kondition sein, weil ich mich der sonne immer nur kurz aussetzen darf und also, wenn sie scheint – ob ich nun dazu aufgelegt bin oder nicht – , einen sonnigen abschnitt rasch queren können muss. voilà, das wäre so einer, der prädestiniert ist zur observation – und, wie ich hoffe, in angenehmer unterhaltung auch die berechtigung der entscheidung von 1987 aufzeigen könnte. aber mal abgesehen von mir: wenn die medizin sagt unberechtig, ist das vielleicht doch nicht unberechtigt. den zitierten satz würde ich nicht sagen. einerseits gibt es ihn, den gemeinen, kriminellen missbrauch. andererseits leben wird in der zeit der diskussion eines existenzsichernden grundeinkommens für alle. die forcierten integrationsmassnahmen der iv, die wir in den letzten jahren gesehen haben, stehen in eigenartigem widerspruch dazu. und die arbeitsbedingungen, die beschleunigung, das doping, der zusammenbruch. . . mein interesse gilt einer erweiterten anthropologie und der nicht-beschränkung auf anthropologie – was beides, insbesondere beides zusammen, die kosten für die allgemeinheit mit einiger sicherheit relevant verringern würde.
michael vogt
Gepostet um 16:17 Uhr, 05. Aprildunkle, nicht dunke, nacht, muss es heissen – der beweis, dass es mich nicht nur dünkt. dann weiter unten wir, nicht wird – was sagt, dass es d_och einfach so ist. 😉
Carsten Ramsel
Gepostet um 18:13 Uhr, 05. AprilLieber Stephan
Vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag, dessen Ende – wie Du Dir sicher denken kannst – einiges Unverständnis bei mir ausgelöst hat.
Zunächst ist es verständlich. Du beschreibst eine gesellschaftliche Situation mit ihren politischen Konsequenzen, ordnest diese in eine Diskussion um die verfassungsgemässen Grundrechte ein, und triffst eine Güterabwägung verbunden mit einer juristischen Kritik an der zuvor beschriebenen Situation. Soweit kann ich Dir folgen, und hoffe, Dich richtig verstanden zu haben. Doch dann…
Zitat: Selig seid ihr Armen, denn das Reich Gottes ist euer. Und das ist grösser – in jeder Hinsicht – als die Schweiz. Zitat Ende
Wenn es sich bei den Zeilen zuvor um eine Argumentation gehandelt hat, dann verbirgt sich irgendwo dort ein naturalistischer Fehlschluss. Wenn das Zitat eine bessere politische oder gesellschaftliche Ordnung postmortem postuliert, stünde dies nicht dem Namen des Blogs diesseits.ch entgegen? Stündest Du dann als Muslim in der Schweiz nicht wahrscheinlich ganz schön in der Kritik?
Bei mir stösst diese Rhetorik deswegen auf Unverständnis, weil jede demokratische Legitimation für mich mit der Verfassung eines Landes und dem Ausdruck des Volkswillens aufhört. Danach kommt nichts mehr. Ausserdem hielt dieses Zitat in der Vergangenheit dazu her, jede finanzielle und politische (Un-)Ordnung, wenn nicht zu legitimieren, dann doch sie zu erdulden. Ich glaube, ich muss kein Marxist sein, dass die geschilderte Problematik weder zu legitimieren noch zu erdulden ist. Jedem/Jeder politisch Liberalen sollte es ähnlich gehen. Als individuelle Coping-Strategie ist sie mir – mit Verlaub – zu einfach. Und schliesslich ganz persönlich frage ich mich, ob es etwas Neues zu entdecken gibt, was ich von Stephan noch nicht kannte.
Entschuldige bitte die Länge meines Kommentars, es sollte kein Co-Referat werden. Kurzum: Ich habe, als ich das Ende Deines Beitrag las, so glaube ich, das eine oder andere nicht verstanden. Kannst Du mir bitte aufklären?
Herzliche Grüsse
Carsten
stephan jütte
Gepostet um 18:22 Uhr, 05. Aprillieber carsten, danke für deinen schönen kommentar! natürlich will ich keineswegs einen gottesstaat errichten 😉 bloss: diejenigen, die sich christliche volkspartei nennen und diejenigen, die sich sozial(!)demokraten nennen haben beide nicht den mumm, gegen diesen missstand etwas. zu unternehmen! und da habe ich gehofft, dass – und das ist nicht neu – religiöse rede vielleicht das in uns wachzurütteln vermag, was in dieser selbstgefälligen wohlstandsblase eingeschlafen ist. ich meinte ein bild einer anderen wertigkeit, nur ein bild. das ist kein argument. argumentieren kann und muss man hier nicht religiös. schön, von dir zu lesen, herzlich! stephan
Carsten Ramsel
Gepostet um 20:05 Uhr, 05. AprilAch schade, Stephan. Ich dachte, es sei komplizierter. 😉 Dann hoffe ich mal für Dich, dass das Bild ankommt.
Herzliche Grüsse an die Liebsten
michael vogt
Gepostet um 16:52 Uhr, 07. Apriles ist noch einfacher: die primäre option für die armen ist eine politische kategorie
michael vogt
Gepostet um 19:01 Uhr, 05. Aprilhabe mal in einem bahnhof einen fahrradfahrer gefragt: „bist du dir bewusst, dass du bei einem unfall ein versicherungsproblem bekommen kannst?“ seine antwort: „da kann man dann schon schauen, dass es sonst irgendwo passiert ist.“ das zeigt, wie selbstverständlich das geworden ist, und was damit in verbindung stehen kann: die armen können ja auch die passanten sein. und die armen im geiste, die (die nicht) (w)andern.
michael vogt
Gepostet um 19:42 Uhr, 05. Aprildie wahre geistdurchwehte und geisterfüllte armut spricht: es gibt nichts lässigeres, als zeitweise neben dem fahrrad herzugehen